AGB

Albers Zelte und Zubehör

Uns gibt es schon in der 3. Generation. Über lange Jahre währt unsere Erfahrung in der Ausstattung von Events. Von der Firmenfeier, über das Stadtfest, das Parkkonzert, die Hochzeit, das Vereinsfest und vieles mehr, wir nehmen „fast“ jede Herausforderung an.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich:

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle Vertragsverhältnis zwischen Zeltverleih Albers, Inhaber: Robin Wickenbrock, Ulmenstraße 10, 333449 Langenberg (im Folgenden: ZELTVERLEIH ALBERS) und unseren Kunden. 

(2) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB. 

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kundens werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.

(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kundens in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Vertragsabschluss: 

(1) Aufgrund der vom Kunden im Vorfeld gemachten Angaben gibt ZELTVERLEIH ALBERS ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab. Der Kunde erkennt mit seiner Unterschrift die vertraglichen Bestandteile und Leistungen des Vertrages in vollem Umfang an. Der zwischen ZELTVERLEIH ALBERS und dem Kunden geschlossene Vertrag wird unter der Berücksichtigung von § 306 BGB geschlossen. 

(2) Vertragspartner ist ZELTVERLEIH ALBERS und der Kunde. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern der ZELTVERLEIH ALBERS eine entsprechende Erklärung des Kunden bzw. des Veranstalters vorliegt.

(3) Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. 

(4) ZELTVERLEIH ALBERS behält sich das Recht vor, nach deren Ablauf die reservierten Zelte anderweitig zu vermieten. 

§ 3 Leistungen von ZELTVERLEIH ALBERS und Pflichten des Kundens:

(1) ZELTVERLEIH ALBERS ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von ZELTVERLEIH ALBERS zugesagten Leistungen zu erbringen. 

(2) Die Zelte sind feuer- und haftpflichtversichert. 

(3) Überzählige Seitenwände sind nicht mit vermietet und dürfen ohne Einwilligung von ZELTVERLEIH ALBERS grundsätzlich nicht benutzt werden.

(4) Die behördlichen Genehmigungen (Konzession Ordnungsamt, Gebrauchsabnahme Bauaufsicht) im Zusammenhang mit dem Standort der Errichtung (z.B. Mindestabstände zu Gebäuden) und der Standzeit der Zelte sind rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung zu beantragen bzw. einzuholen und ausschließlich Sache des Kundens. Die Bauabnahme trägt der Kunde.

(5) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der für den Standort des Zeltes vorgesehene Platz gut befahrbar ist.

(6) Sobald das Zelt an den Kunden übergeben ist, hat dieser für Ersatzschäden aufzukommen, d.h., der Kunde haftet für sämtliche Beschädigungen des Zeltes während der Mietdauer (auch Einschlagen von Nägeln, Krampen oder Haken, Absägen von Balken und Brettern sowie der Gebrauch von stark haftenden Klebemitteln, z.B. in Form von Anbringen von Werbeplakaten, gelten als Beschädigung).

(7) Die Instandsetzung bzw. das Reinigen und Entfernen (Werbeplakate etc.) wird dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei Verschmutzungen (Verfärbungen) durch das Hochschießen (Hochwerfen) von bunten Schnippseln (Tischfeuerwerk o.ä.) unter die Zeltplane, werden wir den Widerbeschaffungswert der betroffenen Planen in Rechnung stellen.

(8) Das Zelt darf durch den Kunden nicht verändert werden (z.B. Entfernen von Stützen, Stielen, Seitenwänden oder Spannseilen), sondern ist so zu belassen, wie es von ZELTVERLEIH ALBERS übergeben wird. Andernfalls übernimmt der Kunde die volle Haftung. Das Aufstellen der Tische und Stühle übernimmt der Kunde.

(9) Die Zelte sind nicht für Eis-/ Schneelast berechnet. Aufkommender Schnee ist vom Kunden durch frühzeitiges Beheizen der Zelte zu entfernen. 

(10) Wird keine Wartung der angemieteten Toilettenwagen gewünscht, sind die WC-Wagen gründlich gereinigt an ZELTVERLEIH ALBERS zurückzugeben. Ansonsten wird eine Reinigungsgebühr berechnet. Bei Frostgefahr sind die Heizgeräte auf den Toilettenwagen dauerhaft einzuschalten. Für Beschädigungen der Wagen am Standort haftet der Mieter. Für Wasser, Beleuchtung und vorschriftsmäßige Abwasserbeseitigung hat der Kunde zu sorgen.

§ 4 Zahlungen und Preise:

(1) Nach verbindlicher Buchung verpflichtet sich der Kunde zu einer Anzahlung. Die Höhe der Anzahlung wird je nach Buchungswert separat von ZELTVERLEIH ALBERS dem Kunden mitgeteilt.

(2) Bei Nichteingang der Anzahlung kann ZELTVERLEIH ALBERS eine verbindliche Verfügung der Zelte nicht mehr garantieren.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen den vereinbarten bzw. die üblichen Preise von ZELTVERLEIH ALBERS zu zahlen. 

(4) Die Zahlung hat auf das Konto bei der folgenden Bank zu erfolgen:

Kreissparkasse Wiedenbrück

IBAN: DE45 4785 3520 0000 0712 66

BIC: WELADED1WDB

Bei der Überweisung bitte folgende Angaben hinzufügen:

Namen des Kundens sowie Anzahlung

(4) Der Restbetrag ist nach Aufbau der Zelte und Erhalt der Rechnung sofort ohne Abzug zu zahlen. ZELTVERLEIH ALBERS ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.

(5) Mehrkosten für den erforderlichen Einsatz von geländegängigen Fahrzeugen (z.B. Traktoren) aufgrund Unbefahrbarkeit des Veranstaltungsplatzes durch Fahrzeuge und Anhänger von ZELTVERLEIH ALBERS, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Ebenfalls wird dann der höhere Zeitaufwand (Lohnkosten) zusätzlich berechnet.

(6) Die Preise für angemietete Toilettenwagen beinhalten nicht das Entgelt für das Wartungspersonal sowie die Kosten für Handtuch- und Toilettenpapier. 

(7) Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Umsatzsteuer. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss, werden die Preise entsprechend angepasst.

§ 5 Widerrufsrecht, Stornierungsgebühren und Rücktritt:

(1) Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Zeltverleih Albers, Inhaber: Robin Wickenbrock

Ulmenstraße 10

333449 Langenberg

Telefon: 05248-9660500

E-Mail: info@zeltverleih-albers.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns oder an (hier sind gegebenenfalls der Name und die Anschrift der von Ihnen zur Entgegennahme der Ware ermächtigten Person einzufügen) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 150,00 Euro geschätzt. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

– Ende der Widerrufsbelehrung

(2) Stornierungsgebühren:

Nach Vertragsabschluss bis 91 Tage vor Veranstaltungsbeginn 0% der Auftragssumme

Zwischen 90 und 61 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 50% der Auftragssumme

Zwischen 60 und 31 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 65% der Auftragssumme

Zwischen 30 und 10 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 80% der Auftragssumme

Weniger als 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90% der Auftragssumme

Am Veranstaltungstag 100% der Auftragssumme

Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass der Vermieter kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

(3) Ferner ist ZELTVERLEIH ALBERS berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn:

  • höhere Gewalt oder andere von ZELTVERLEIH ALBERS nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
  • Veranstaltungen schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden;

(4) Bei berechtigtem Rücktritt von ZELTVERLEIH ALBERS entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

§ 6 Ergänzende Sonderregelungen auf Grund von Pandemiesituationen und höherer Gewalt:

(1) Sollte die gebuchte Veranstaltung auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben am Veranstaltungsort, basierend auf höherer Gewalt z. B infolge der Sars-CoV-2-Pandemie (fortan „Covid-19“) und/oder einer vergleichbaren epidemischen bzw. pandemischen Sachlage, nicht in der gebuchten Form stattfinden dürfen, so ist ZELTVERLEIH ALBERS berechtigt, dem Kunden eine alternative Durchführungsform und einen alternativen Veranstaltungszeitpunkt anzubieten, welcher nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden darf. 

(2) Jeder Kunde erkennt an, dass der Zutritt zum Veranstaltungsort in Bezug auf eine mögliche Infektion mit Covid-19 oder vergleichbare Infektionen auf eigene Gefahr erfolgt. ZELTVERLEIH ALBERS weist ausdrücklich alle Kunden darauf hin, dass trotz aller Hygiene- und Schutzmaßnahmen nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich Kunden im Rahmen des Veranstaltungsbesuches mit Covid-19 oder vergleichbaren Infektionskrankheiten infizieren können.

§ 7 Haftungsbeschränkung, Gewährleistung: 

(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet ZELTVERLEIH ALBERS nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ZELTVERLEIH ALBERS, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Soweit es sich bei den von ZELTVERLEIH ALBERS um reine Dienstleistungen handelt, haftet ZELTVERLEIH ALBERS für Mängel dieser Dienstleistungen nach den Regeln des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff. BGB).

(5) Während der Mietzeit auftretende Schäden sind vom Mieter unverzüglich an den Vermieter zu melden.

(6) Der Kunde hat bei eintretendem Sturm sämtliche Außeneingänge zu schließen. Ab Windstärke 8 ist das Zelt zu räumen. Die durch höhere Gewalt entstehenden Schäden sind für beide Vertragspartner ausgeschlossen. Schäden durch höhere Gewalt jeglicher Art befreien ZELTVERLEIH ALBERS von der Leistung und von jeglicher Schadenersatzpflicht.

(7) Sämtliches Inventar des Kundens, welches sich bei Abbau der Zelte noch in diesen befindet, kann auf Kosten des Kundens von ZELTVERLEIH ALBERS ausgeräumt werden. Für etwaige Beschädigungen hierbei wird nicht gehaftet. 

(8) Der Kunde hat zu gewährleisten, das Zeltplatz und Zuwege mit LKW und Anhängern befahrbar sind. Bei Schäden am Untergrund der Zuwege und Zeltplätze hat der Kunde ZELTVERLEIH ALBERS, außer bei Vorsatz grober Fahrlässigkeit, von Ansprüchen Dritter freizustellen.

(9) Es wird keine Haftung von ZELTVERLEIH ALBERS dafür übernommen, wenn das Zelt aufgrund schlechter Bodenbegebenheiten (z.B. bei Nässe etc.) nicht aufgebaut werden kann. 

(10) Für Schäden, die durch Einschlagen von Erdnägeln (Beschädigung von Leitungen unterirdischen Rohren etc.) kann ZELTVERLEIH ALBERS nicht haftbar gemacht werden.

(11) ZELTVERLEIH ALBERS haftet weder dem Kunden noch einem Dritten gegenüber für Nässeschäden, d.h., für Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee sowie Schwitzwasser, die an den vom Kunden oder einem Dritten in dem Zelt gelagerte Sachen entstehen. 

(12) ZELTVERLEIH ALBERS kommt nicht für Inhaltsschäden auf.

(13) Es wird darauf hingewiesen, dass die Elektroinstallationen nur von einem konzessionellen Elektrounternehmen ausgeführt werden dürfen. Bei Schäden aus unsachgemäßer Installation haftet ausschließlich der Kunde.

(14)Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 8 Datenschutz: 

(1) Sollten im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages personenbezogene Daten erhoben werden, so stellen die Parteien sicher, dass dabei datenschutzrechtliche Bestimmungen beachtet werden.

(2) Personenbezogene Daten werden nur in dem Umfang erhoben und genutzt, wie es die Durchführung des Vertrages erfordert. Die Verarbeitung personenbezogener Daten hat im Rahmen der Weisungen des Kunden zu erfolgen; sobald ZELTVERLEIH ALBERS der Ansicht ist, dass eine dieser Weisungen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, ist der Kunde darauf unverzüglich hinzuweisen. Die Parteien stimmen der Erhebung und Nutzung solcher in diesem Umfang erhobener Daten zu.

(3) Sofern erforderlich, werden die Parteien gemäß den Vorgaben von Art. 28 DSGVO eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung schließen. In diesem Zusammenhang werden insbesondere alle Mitarbeiter – vor allem Mitarbeiter und Verantwortliche, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben – verpflichtet, den Anforderungen von Art. 28 Abs. 3 lit. c iVm Art. 32 Abs. 4 DSGVO gerecht zu werden.

§ 9 Gerichtstand und Schlussbestimmungen: 

(1) Sofern der Auftraggeber kein Verbraucher ist, wird als Gerichtstand der bei Vertragsabschluss gültige Sitz von ZELTVERLEIH ALBERS vereinbart. Dies gilt ebenso, wenn es sich beim Auftraggeber um eine Person handelt, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

(2) Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts („Convention for the International Sale of Goods“ (CISG) vom 11.04.1980 in seiner jeweils gültigen Fassung) und des internationalen Rechts (insbesondere des deutschen Kollisionsrechts).